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Die EU-Verordnung selbst regelt nur bestimmte sogenannte „Opt-Out“-Phasen. Damit soll den Mitgliederländern die Möglichkeit geschaffen werden, die Übergange von JAROPS zur EU-Verordnung harmonisch zu gestalten. Leider ist im Artikel 12 der Verordnung ein Opt-Out des Abschnittes A nicht vorgesehen. Wichtig ist dies, da gerade unser Problempunkt Age 60 sich im Abschnitt A wiederfindet.
Weiterhin liest man auf der Homepage des LBA: „Die Inanspruchnahme einer von der EU-Kommission in Aussicht gestellten "generellen Opt-Out-Phase" soll die Umstellung auf das neue Regelwerk erleichtern, weil hiermit zum Teil umfangreiche Tätigkeiten auf Seiten der Luftfahrtbehörden, aber auch auf Seiten zum Beispiel der Ausbildungseinrichtungen verbunden sind.“
Was bedeutet dies für die Piloten? Die EASA bietet demnach ein generelles Opt-Out (zu deutsch: Ausstieg, nicht mitmachen) von einem Jahr an, um die Umstellung zu erleichtern. Sie geht demnach davon aus, dass die Regelungen spätestens am 08.12.2013 in jedem Mitgliedsland zur Anwendung kommen.
Damit haben wir als Piloten im Einmann-Cockpit aber nur Zeit verloren und nicht gewonnen, denn die Luftfahrtunternehmen werden mit dieser Ankündigung ev. geplante Regelungen zur Vorruhestandsregelung höchstwahrscheinlich erstmal natürlich nicht weiter verfolgen. Den Piloten läuft damit die Zeit weg, eine adequate Lösung zwischen den Sozialpartnern aufzubauen.
Anm. Meiner Erkenntnis nach ist derzeit die DRF -Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG das einzige Luftfahrtunternehmen mit einer umfassenden Lösung zur Vorruhestandsregelung.
Weiterhin ist auf der LBA- Homepage nachzulesen: „Bis zum Ablauf dieser Einjahresfrist werden Gründe für und gegen die Altersbegrenzung gesammelt. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird entschieden, wie weiter verfahren wird: Eine Abweichung von den Regelungen der EU oder eine Aufhebung der jetzigen Regelung des § 127 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)“
Eine überaus interessante Formulierung!!!
Gründe für eine Altersbegrenzung? Ich erwarte doch vom BMVBS, dass sie Gründe gegen die Altersbegrenzung aufzeigen.
Gründe werden gesammelt? Wer sammelt denn die Gründe? Es gibt genügend eindeutige Studien in der Luftfahrt, dass es keinen Zusammenhang gibt zwischen dem Alter 60 und einer erhöhten Anfälligkeit für die sogenannten "akuten Koronarsyndrome“. Diese wurden jedoch durch die EASA nicht anerkannt und berücksichtigt.
Ich erinnere nur an das Zitat eines EASA-Vortragenden während des EASA Symphosiums im Dezember 2011: „Our goal ist to protect the public.“ Der EASA geht es nicht um die Piloten.
Wer glaubt denn, dass man jetzt innerhalb eines Jahres eine Studie ins Leben rufen kann, mit der man die EASA überzeugen kann, ihren Standpunkt radikal zu ändern?
Wer soll denn als Testproband fungieren? Piloten über 60, die jetzt noch im aktiven Dienst tätig sind? Was würde denn passieren, wenn sich bei einem dieser Piloten durch Langzeit-Beobachtungen mit EKGs und anderen medizinischen Nachweisen herausstellt, dass er vielleicht im Laufe eines Arbeitstages eine Extrasystole hatte.
Extrasystolen kommen oft beim Gesunden ohne Krankheitswert vor, auslösende Faktoren können dabei Erregung, Übermüdung, eine vermehrte Aktivität des vegetativen Nervensystems oder Drogen wie Alkohol, Nikotin oder Coffein sein. Weiterhin können Ursachen außerhalb des Herzens zu Extrasystolen führen. Dazu zählen ein Überschuss an Schilddrüsenhormonen (Hyperthyreose), verschiedene Medikamente, Elektrolytstörungen (Quelle: Wikipedia)
Jeder Mensch hat Extrasystolen, aber zu einem derartigen Zeitpunkt nicht nur kontraproduktiv, sondern auch mit der Frage versehen, darf der Pilot dann überhaupt am nächsten Tag noch weiterfliegen?
Aufhebung der jetzigen Regelung des § 127 Dies bedeutet, dass das BMVBS unsere jetzige 65-Jahre-Regelung kippen will
Abweichung von den Regelungen der EU Dies würde bedeuten, dass die Bundesrepublik auch nach dem von der EASA avisierten Opt- Out eine nationale Regelung beibehalten will.
Warum aber dann die jetzigen Schreiben?
Dann wäre es doch sinnvoller, das BMVBS studiert in aller Ruhe die schon vorliegenden Studienextrakte, kommt zu dem Schluss, es gibt keine Beeinträchtigung und führt die jetzige nationale Insellösung weiter.
Sinnvoller bestimmt, aber jetzt erinnere ich an den Beitrag des parlamentarischen Staatssekretärs im BMVBS, der eindeutig schriftlich bestätigt hat, dass die BRD ihren internationalen Verpflichtungen natürlich nachkommt.
Zitat: „Entgegenstehendes deutsches Recht wird durch das unmittelbar geltende EU-Recht überlagert. Sofern die derzeitigen Ausnahmeregelungen des §127 Satz2 LuftPersV den zukünftigen Regelungen der EU nicht entspricht, wird sie daher aufzuheben sein“
Schlussbemerkung: Ich vermisse hier eine klare Positionierung des LBA und des BMVBS zu unserer jetzigen, guten und mit den deutschen Sozialgesetzbüchern abgestimmten Altersgrenze.
Weiterhin vermisse ich das eindeutige Bekenntnis zu der Schaffung bzw. Ausweitung von Regelungen unter den Sozialpartnern für vorgezogene Ruhestandsregelungen, die durch die betreffenden Ministerien vorrangig subventioniert werden sollten, um den Luftrettungsunternehmen - durch die Kostendeckelung im Gesundheitswesen -nicht die finanzielle Existenzgrundlage zu rauben, eine derart aufwändige neue Norm für die Piloten umzusetzen.
Das veröffentliche Schreiben auf der LBA-Homepage ist m.E. nur ein unvollständiger Versuch, die entstandenen Wogen zu glätten und in sich selbst nicht schlüssig.
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