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Der Luftrettungsauftrag am Beispiel von Elbe Helicopter
Die Aufgabe der Luftrettungsmittel in Sachsen ist dargestellt im
"Sächsichen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst
und Katastrophensschutz - Sächs BRKG".
 (Primärrettung in Ostsachsen)
§30 des Sächs BRKG regelt, dass der Luftrettungsdienst den bodengebundenen Rettungsdienst ergänzt und unterstützt. Weiterhin verweist er auf die Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen, wo die Art der Einsätze, die Anzahl der verwendeten Hubschrauber, ihre Standorte und Einsatzbereiche sowie die Qualifikationenen des einzusetzenden Personals festgelegt sind.
Das SächsBRKG ist im Bereich Download -> Beruf nachlesbar.
Grundlagen für die Aufgabenbereiche der sächsischen Rettungshubschrauber sind verankert in der
"Verordnung des Sächsischen Innenministeriums des Innern über die
Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen - SächsLRettDPVO".
Die SächsLRettDPVO ist im Bereich Download -> Beruf nachlesbar.
Hier sind im §7 die Einsatzarten aufgezeigt. Demnach führt der Luftrettungsdienst folgende Einsatzarten aus.
- Primäreinsätze
- Primärtransporte
- Sekundäreinsätze
- dringliche Sekundäreinsätze
- sonstige Transporte.
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